Steuerrecht

HEINZE LANGE v. SENDEN berät Unternehmen und Unternehmer bei der steueroptimalen Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen, auch über Staatsgrenzen hinweg. Wir helfen Ihnen bei der Gründung, der Umwandlung und der Übertragung Ihres Unternehmens. Zudem vertreten wir Sie in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Finanzverwaltung, sei es im Einspruchsverfahren, im finanzgerichtlichen Klageverfahren oder im Steuerstrafrecht.